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2011
02.01

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  • Die Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei Dir.
  • Der Artikel muss mindestens 200 Wörter lang sein. Hierdurch stellen wir einen gewissen Anteil an Informationswert sicher.
  • Pro 150 geschriebene Wörter darf 1 Link in den Artikel eingebaut werden.
    Bei 350 Wörtern sind das 2 Links, erst bei 450 Wörtern 3 Links.
  • Wenn mehr Links als erlaubt gesetzt werden, dann werden die Links entsprechend gelöscht.
  • Ein Recht auf Veröffentlichung von Artikeln besteht nicht.

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  • Die Artikel können nach der Veröffentlichung bei Bookmark-Diensten eingetragen werden. Das solltest Du tun, da hierdurch der Wert des Artikels steigt und somit auch die im Artikel angegebenen Links an Relevanz gewinnen.

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